AGB 1

ALLGEMEINE GESCHร„FTSBEDINGUNGEN
Hundeschule Mariposa, Anja Kรผhlewind,
Fichtenweg 13, 31241 Ilsede 0176-327 869 74, info@hundeschule-mariposa.de, 326/5103/1461


Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschรคftsbedingungen gelten fรผr alle Rechtsgeschรคfte des Hundetrainers/der Hundeschule, nachstehend โ€žVeranstalterโ€œ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.
1.2 ร„nderungen dieser Geschรคftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe kann auch durch Verรถffentlichung auf der Internetseite des Veranstalters erfolgen. Die ร„nderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der ร„nderungen an den Veranstalter absenden.

Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages, Stornierung und Rรผcktritt
2.1 Der Veranstalter bietet Trainings- und Ausbildungsveranstaltungen fรผr Hunde sowie Coachingveranstaltungen und Seminare fรผr Hundehalter an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter in seinen Geschรคftsrรคumen, seiner Internetprรคsenz und von ihm sonst genutzten Medienbekannt gegeben.
2.2 Durch die รœbermittlung und Bestรคtigung einer ausgefรผllten und unterschriebenen Teilnahmeerklรคrung auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post oder durch
mรผndliche Absprache und anschlieรŸendes Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklรคrung kommt mit dem Veranstalter ein Dienstvertrag gemรครŸ ยง 611 BGB zustande. Ein bestimmter Erfolg ist dementsprechend seitens des Veranstalters nicht geschuldet; dieser hรคngt wesentlich von der Mitarbeit der Teilnehmer ab.
2.3 Mit seiner Teilnahmeerklรคrung meldet sich der Teilnehmer verbindlich fรผr eine einzelne oder mehrere Veranstaltung(en) an. Die Anmeldung kann von dem Teilnehmer
nur bis spรคtestens 4 Tage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung(en) storniert werden. Storniert der Teilnehmer seine Teilnahmeerklรคrung spรคter oder gar nicht, ist die
Vergรผtung in voller Hรถhe fรคllig. Im Rahmen eines Kurses kann eine stornierte Kursstunde innerhalb der Gรผltigkeit der Stundenkarte (12 Wochen) nachgeholt werden,
danach verfรคllt die Stunde bei voller Vergรผtung.
2.4 Bei einer Gruppenanmeldung schlieรŸt der Veranstalter mit der anmeldenden Person einen Teilnahmevertrag รผber und fรผr die ganze Gruppe ab. Er ist fรผr jeden Gruppenteilnehmer verbindlich. Ziff. 2.3 findet entsprechend Anwendung.
2.5 Der Veranstalter behรคlt sich vor, bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die Durchfรผhrung der Veranstaltung nach Ausschรถpfung aller Mรถglichkeiten abzusagen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen fรผr diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf die Veranstaltung eine รœberschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten wรผrden.
2.6 Das Rรผcktrittsrecht besteht fรผr den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rรผcktritt fรผhrenden Umstรคnde nachweist und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
2.7 Macht der Teilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch, wird ihm die gezahlte Teilnahmegebรผhr unverzรผglich zurรผckerstattet. Darรผber hinaus stehen ihm
keine Ersatzansprรผche zu.

Vertragsdauer und Vergรผtung
3.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
3.2 Die Teilnahmegebรผhr fรผr die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
3.3 Sรคmtliche Teilnahmegebรผhren sind mit Rechnungsstellung, spรคtestens jedoch zu Veranstaltungsbeginn, ohne jeden Abzug zur Zahlung fรคllig. Bei nicht rechtzeitiger
Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Teilnahme auszuschlieรŸen. MaรŸgeblich ist der Zahlungseingang beim Veranstalter. Der Veranstalter behรคlt sich vor, von dem Teilnehmer den Ersatz des ihm aus der Nichtteilnahme entstehenden Schadens zu verlangen.
3.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrรผcklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung im Leistungsangebot gem. 2.1 bzw. nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Der dem Teilnehmer daraus zustehende Leistungsanspruch ist nicht รผbertragbar.
4.2 Werden einzelne vereinbarte Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behรคlt sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebรผhr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringt, dass dem Veranstalter kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

Allgemeine Teilnahmebedingungen
5.1 Fรผr jeden teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. -fรผhrer (Teilnehmer) muss eine gรผltige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Ein Versicherungsnachweis ist mit der Teilnahmeerklรคrung vorzulegen.
5.2 Der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter ist gegenรผber den Teilnehmern fรผr die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
5.3 Stรถren der Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewรคhrleistet werden kann, behรคlt sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer bzw. Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebรผhr von der Veranstaltung auszuschlieรŸen. Der Nachweis ersparter Aufwendungen des Veranstalters bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
5.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betรคubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfรคhigkeit und das Kรถrperbefinden
beeintrรคchtigen kรถnnen. Auf gesundheitsbedingte Beeintrรคchtigungen hat der Teilnehmer den Veranstalter bzw. den von ihm eingesetzten Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei VerstรถรŸen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Veranstaltung auszuschlieรŸen.
5.5 Jeder teilnehmende Hund muss รผber einen vollstรคndigen Impfschutz verfรผgen. Ein aktueller Impfpass ist mit der Teilnahmeerklรคrung vorzulegen. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklรคrung versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko fรผr Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts kรถrperlich gewachsen ist. Lรคufige Hรผndinnen sollten wรคhrend der Zeit der Lรคufigkeit dem Kurs fernbleiben, die Gรผltigkeit der Stundenkarte verlรคngert sich automatisch um diese Zeit.
5.6 Bei wรคhrend der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Hund von der Veranstaltung auszuschlieรŸen. Der Veranstalter behรคlt sich vor, die Teilnahmegebรผhr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

Haftung
6.1 Der Veranstalter haftet in Fรคllen des Vorsatzes oder der groben Fahrlรคssigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Fรผr die leicht fahrlรคssige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter jedoch nur bis zur Hรถhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Kรถrpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Fรผr das Verschulden von Erfรผllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
6.2 Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer nicht fรผr von Dritten und/oder von deren Hunden herbeigefรผhrte Schรคden. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprรผchen frei, die in Bezug auf den Teilnehmer oder den Hund des Teilnehmers von Dritten gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.

Sonstige Bestimmungen
7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der รผbrigen Bestimmungen unberรผhrt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, รผber eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nรคchsten kommt.
7.2 Mรผndliche Nebenabreden existieren nicht.
7.3 Alle ร„nderungen oder Ergรคnzungen des Vertrags bedรผrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch fรผr die ร„nderung dieser Schriftformklausel selbst. Das
Schriftformerfordernis findet hingegen keine Anwendung auf Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mรผndlich getroffen werden.

Anja Eckardt