Sachkundeprüfung für Hundehalter – „Hundeführerschein“

Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)


– theoretische Sachkundeprüfung –

Ein/e Hundehalter/in muss in der Lage sein, ihren/seinen Hund so zu halten und zu führen, dass von dem Hund keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.

Wer einen Hund hält, muss gemäß § 3 NHundG die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Sie ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.


In der theoretischen Sachkundeprüfung sind die erforderlichen Kenntnisse über
1. die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts,
2. das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden,
3. das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden,
4. das Erziehen und Ausbilden von Hunden und
5. Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden
nachzuweisen.

Ihr habt die Möglichkeit, diese theoretische Prüfung bei mir abzulegen. Gerne berate und informiere ich Euch vorher.

-praktische Sachkundeprüfung-

Die praktische Sachkundeprüfung ist während des ersten Jahres der Hundehaltung erfolgreich abzulegen.

Voraussetzung zur Zulassung der Prüfung ist die erfolgreiche Teilnahme an der theoretischen Prüfung. Der Hund muss mindestens ein Jahr alt sein und es muss eine gültige Haftpflichtversicherung für das Tier bestehen.

Die Prüfung findet an zwei verschiedenen Orten statt, um den Grundgehorsam des Hundes und das Verhalten des Halters/der Halterin in verschiedenen Situationen (in ablenkungsarmer Umgebung und unter starker Ablenkung) zu prüfen. Sie dauert ca. 60 Minuten.

Der Hundehalter/die Hundehalterin soll im Rahmen beider Prüfungsteile nachweisen, dass Grundkenntnisse zum Verhalten des Hundes und zu seinen Bedürfnissen vorhanden sind. Der Halter/die Halterin muss den eigenen Hund einschätzen können und Belästigungen anderer durch den Hund vermeiden. Er/sie muss gefährliche Situationen erkennen und fähig sein, möglichen Gefahren rechtzeitig vorbeugend zu begegnen.

Auch zur praktischen Prüfung könnt Ihr mich gern anrufen oder mir schreiben, wenn Ihr weitere Fragen habt.

Anja Eckardt